Sie ist seit 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2284 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85235
Vorwahl
08134
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Rathaus Pfaffenhofen an der Glonn
Hauptstraße 1
85276 Pfaffenhofen an der Glonn
2. Standesamt Pfaffenhofen an der Glonn
Hauptstraße 1
85276 Pfaffenhofen an der Glonn
3. Bürgerbüro Pfaffenhofen an der Glonn
Hauptstraße 1
85276 Pfaffenhofen an der Glonn
Gemeinde Pfaffenhofen an der Glonn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Pfaffenhofen an der Glonn sindSeveral Bebauungspläne aktuell relevant:
- Bebauungsplan "Gewerbegebiet Wagenhofen", 3. Änderung
- Bebauungsplan "Neue Wohnformen Egenburg II"
- Bebauungsplan "Unterumbach Am westlichen Ortsrand 2".
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.